VERWALTUNGSRECHT
Dieser Fachbereich bietet Ihnen eine umfassende Beratung in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir beraten Sie bei sämtlichen Anträgen bei Verwaltungsbehörden und prüfen vor Antragsstellung die rechtliche Machbarkeit eines konkreten Vorhabens. Eine solche Vorprüfung kann Ihnen kostspielige und zeitraubende Verwaltungsverfahren ersparen. Des weiteren hat sich dieser Fachbereich auf Enteignungsverfahren und Eigentumsverletzungen seitens der Verwaltung spezialisiert.
Ausserdem betreuen wir öffentlich - rechtliche Fragestellungen, die sich aus Immobilienkaufverträgen oder im Arbeitsrecht aus dem Beamtenstatus ergeben.
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