STADTENTWICKLUNGSRECHT
Die Stadtentwicklung ist eine komplexes Rechtsgebiet für ausgewiesene Spezialisten. Gerade in Spanien besitzt dieser Bereich eine ungeheure Dynamik und wirft hohe Renditen ab. Wir bieten eine umfassende Beratung auf diesem Rechtsgebiet an.
Der Fachbereich Stadtentwicklungsrecht berät Grundstückseigentümer über ihre Rechte und Pflichten bezüglich ihrer Liegenschaft und erarbeitet mit ihnen Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung privater Initiativen.
Wir arbeiten mit einem spezialisierten Architektenteam zusammen und sind daher in der Lage einen privaten Entwicklungsplan vollständig zu erstellen und diesen im Verwaltungsweg durchzusetzen.
Die Kanzlei begleitet die Durchführung von Bauvorhaben und vertritt und verteidigt die Interessen des Bauherrn vor der Entwicklungsgemeinschaft der Eigentümer von der Erstellung der Satzung und der Planungsgrundlagen, bis zur Auflösung der Gemeinschaft an.
Wir betreuen unsere Mandanten bei Enteignungen, wenn die Entscheidung über eine städtebauliche Vereinbarung ansteht und stehen Ihnen bei der Durchführung der Vereinbarung zur Seite.
Wir vertreten Sie im Verwaltungsverfahren vor jeder Instanz.
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